Allgemeine Geschäftsbedingungen

Christian Boll (Boll Immo), Unterer Hardtweg 5, 79790 Küssaberg

1. Geltung
Mit der Anforderung des Exposès in Kenntnis unserer Provisionserwartung kommt zwischen Empfänger (Maklerkunden) und Christian Boll (Boll Immo) ein provisionspflichtiger Maklervertrag über das angebotene Objekt zustande, dessen Bestandteil diese AGB sind, die Maklerkunden hiermit anerkennen.

2. Vertraulichkeit/Weitergabeververbot
Die von Christian Boll (Boll Immo) übersandten Angebote und Informationen, insbesondere Exposès und deren Inhalte sind vertraulich und nur für den jeweiligen Empfänger bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte ist ohne ausdrückliche Zustimmung von Christian Boll (Boll Immo), die zuvor schriftlich erteilt werden muss, untersagt. Verstoßen Maklerkunden gegen diese Verpflichtung und schließen Dritte oder andere Personen, an die Dritte die Informationen weitergegeben haben, den Hauptvertrag ab, der nach Maßgabe dieser Bedingungen provisionspflichtig wäre, so verpflichten sich Maklerkunden zur Zahlung eines Schadenersatzes in Höhe der Provision auf der Grundlage dieser Bedingungen. Der Nachweis, dass ein niedrigerer oder kein Schaden entstanden ist, bleibt den Maklerkunden vorbehalten. Ein weitergehender Schadenersatzanspruch von Christian Boll (Boll Immo) wegen unbefugter Weitergabe von Informationen bleibt davon unberührt.

3. Angebote
Die Angebote von Christian Boll (Boll Immo) erfolgen freibleibend und unverbindlich. Irrtum und Zwischenverkauf/Zwischenvermietung bleiben vorbehalten. Den objektbezogenen Angaben liegen die erteilten Auskünfte und Informationen, insbesondere der Verkäufer/Vermieter zugrunde. Eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit wird von Christian Boll (Boll Immo) nicht übernommen. Es obliegt daher den Maklerkunden, die Objektinformationen und Angaben auf ihre Richtigkeit zu prüfen. Eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit und/oder Vollständigkeit dieser Angaben wird nur für den Fall eines vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens übernommen.

4. Entstehung des Provisionsanspruches
Die Bekanntgabe (=Nachweis) der Objektadresse und/oder des Anbieters geschieht unter ausdrücklichem Hinweis auf die Provisionsforderung von Christian Boll (Boll Immo) im Falle des Ankaufs, Tauschs oder der Anmietung. Der Provisionsanspruch von Christian Boll (Boll Immo) entsteht, sobald aufgrund des Nachweises und/oder der Vermittlung von Christian Boll (Boll Immo) ein Hauptvertrag bezüglich des benannten Objekts zustande gekommen ist. Hierbei genügt Mitursächlichkeit der Maklertätigkeit. Wird der Hauptvertrag zu anderen als zu den ursprünglich angebotenen Bedingungen abgeschlossen oder kommt er über ein anderes Objekt des von Christian Boll (Boll Immo) nachgewiesenen Vertragspartners zustande, so berührt dieses den Provisionsanspruch von Christian Boll (Boll Immo) nicht, solange das zustande gekommene Geschäft mit dem angebotenen Geschäft wirtschaftlich identisch ist oder in seinem wirtschaftlichen Erfolg nur unwesentlich von dem angebotenen Geschäft abweicht. Der Provisionsanspruch entsteht also insbesondere bei Kauf statt Miete, Erwerb von Gesellschaftsanteilen statt Objekten und umgekehrt, Erbbaurecht statt Kauf sowie Tausch statt Kauf oder Miete.

5. Fälligkeit des Provisionsanspruchs
Der Provisionsanspruch wird bei Abschluss des Kaufvertrags/Tauschvertrags/Mietvertrags fällig. Die Provision ist zahlbar nach Rechnungserteilung. Christian Boll (Boll Immo) hat das Recht, beim Anschluss des Hauptvertrags anwesend zu sein. Erfolgt der Abschluss des Hauptvertrags ohne die Teilnahme von Christian Boll (Boll Immo), so sind Kunden verpflichtet, Christian Boll (Boll Immo) unverzüglich Auskunft über den wesentlichen Inhalt des Hauptvertrags und die Bemessungsgrundlage des Provisionsanspruchs zu erteilen.

6. Höhe der Provision
Die Provision errechnet sich aus dem Gesamtkaufpreis bzw. dem Gesamtmietpreis. Bei einem Immobilientausch, also bei einem Grundstücksgeschäft, bei dem beide Vertragsparteien das Eigentum an ihrer Immobilie jeweils entgeltlich auf die andere Vertragspartei übertragen, ist Bemessungsgrundlage für die von den jeweiligen Kunden zu bezahlende Provision der jeweilige Gegenwert der von diesen Kunden erworbenen Immobilie, wie er vom Notar in der Urkunde über das Grundstücksgeschäft für die jeweilig erworbene Immobilie als Tauschwert angesetzt wird und nicht lediglich die Wertdifferenz der beiden getauschten Immobilien. Sofern nichts anderes vereinbart ist, beträgt die Provision 3,57% vom wirtschaftlichen Kaufpreis oder Tauschwert der erworbenen Immobilie (s. o.) bzw. 3,57 Monatsmieten Mietprovision bei Gewerbemietobjekten, jeweils inkl. 19% gesetzliche Mehrwertsteuer.

7. Doppeltätigkeit
Christian Boll (Boll Immo) ist berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil entgeltlich oder unentgeltlich tätig zu werden Bei Doppeltätigkeit ist Christian Boll (Boll Immo) zur Unparteilichkeit verpflichtet.

8. Widerrufsrecht
Kunden haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses bzw. ab dem Tag der Exposèeinsicht. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss Christian Boll (Boll Immo), Unterer Hardtweg 5, 79790 Küssaberg, info@boll.immo, mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über den Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informiert werden. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufs vor Ablauf der Widerrufsfrist abgesendet wird.

9. Vorkenntnis
Ist den Kunden das von Christian Boll (Boll Immo) angebotene Objekt bereits bekannt, so ist dies unverzüglich, spätestens innerhalb von 3 Kalendertagen mitzuteilen und auf Verlangen von Christian Boll (Boll Immo) gegenüber zu belegen. Unterlassen Kunden diesen Hinweis, so sind Christian Boll (Boll Immo) sämtliche Aufwendungen, die Christian Boll (Boll Immo) dadurch entstehen, dass auf die Vorkenntnis nicht oder verspätet hingewiesen wird, als Schaden zu ersetzen.

10. Haftungsbegrenzung
Die Haftung für fahrlässiges Verhalten von Christian Boll (Boll Immo), deren gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist ausgeschlossen. Dieses gilt nicht, so weit der Schaden in der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit besteht oder auf der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) oder dem Fehlen einer von Christian Boll (Boll Immo) garantierten bestimmten Eigenschaft beruht.

11. Streitbeilegungsverfahren
Christian Boll (Boll Immo) weist Kunden darauf hin, dass diese als Verbraucher neben dem ordentlichen Rechtsweg auch die Möglichkeit einer außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten gemäß Verordnung (EU) Nr. 524/2013 haben. Einzelheiten dazu finden sich in Verordnung (EU) Nr. 524/2013 und unter der Internetadresse http://ec.europa.eu/consumers/odr. Die Mail-Adresse lautet: info@boll.immo. Christian Boll (Boll Immo) weist nach § 36 VSBG darauf hin, dass keine Verpflichtung besteht, an einem außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Eine Teilnahme wird daher abgelehnt.

12. Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam ist, ein anderer Teil aber wirksam. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im Übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.